In den letzten Monaten habe ich immer wieder angekündigt, dass zeitnah die nächste Immobilie in meinen Besitz übergehen wird. Lieder hat sich dieser Prozess diesmal unglaublich lang hingezogen. Dies lag daran, dass ich die Immobilie aus einer Betreuung gekauft habe. In diesem Blogbeitrag stelle ich Euch meine Erfahrung vor und gehe darauf ein, warum mich das Betreuungsgericht und der Betreuungsverein viele Nerven gekostet haben. Des Weiteren stelle ich Euch die wichtigsten Daten zu der Wohnung vor.
Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen.
Details zur Wohnung
Bei der Immobilie handelt es sich um 76 qm große Wohnung, welche in einer ruhigen Spielstraße gelegen ist. Die Wohnung stand seit einigen Monaten leer und musste an mehreren kleinen Stellen renoviert werden, bevor ich sie vermieten konnte. Auf die Sanierungen gehe ich weiter unten ein. Ebenfalls gehört zu der Wohnung eine eigene Garage und ein großer Balkon. Zwei weitere Vorteile, welche mich dazu brachten für die Wohnung ein Gebot abzugeben, waren, dass die Wohnung zum einen über eine neue Küche und ebenso über ein frisch renoviertes Bad verfügte. Das Tageslicht-Bad ist mit einer ebenerdigen Dusche ausgestattet.
Insgesamt wurde die Wohnung für 75.000 € angeboten. Aufgrund des klar erkennbaren Renovierungsbedarfs bot ich für die Wohnung 70.000 €.
Nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Makler hatte ich die Wohnung bereits abgeschrieben. Umso überraschter war, als ich nach 6 Wochen einen Anruf des Maklers erhielt, dass das Angebot von 70.000 € angenommen wurde.
Damit begann allerdings auch mein Ärger mit dem Betreuungsverein und dem Betreuungsgericht.
Immobilie aus einer Betreuung kaufen – Das ist zu beachten
Menschen die unter Betreuung stehen, sind nur noch beschränkt oder gar nicht mehr geschäftsfähig. Um trotzdem noch bestmöglich den Willen der Person umsetzen zu können, wird ein Betreuer bestellt. Dieser Betreuer wird entweder von der Person bestimmt bevor diese zu einem Betreuungsfall wird oder wird von einem Betreuungsgericht berufen.
In meinem Fall wurde der Verkäufer von einem Betreuungsverein betreut. Leider war der Betreuungsverein mit der Materie, eine Immobilie aus einer Betreuung zu verkaufen, genau so unerfahren wie ich. Diese Tatsache kostete mich leider etwas Geld und einige Nerven.
Zu Beginn muss ein unabhängiger Gutachter den Wert der Immobilie ermitteln. Der ermittelte Wert ist für das Betreuungsgericht eine feste Untergrenze. Das beutetet, dass ein Angebot unter dem ermittelten Wert nicht angenommen wird. Leider kannte weder der Betreuungsverein noch ich diesen Fakt.
Generell müsst Ihr euch darauf einstellen, dass jede Entscheidung des Betreuungsgerichts länger dauern wird, als Ihr euch vorgestellt habt. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr den Tilgungsbeginn nicht zu früh wählt. Andernfalls kann es passieren, dass Ihr mit der Tilgung beginnen müsst, bevor die Wohnung in Eurem Besitz ist. Dies ist leider in meinem Fall passiert.
Alle anderen Prozesse verlaufen genau wie bei einem regulären Kauf.
Warum habe ich die Wohnung trotzdem gekauft?
Den Aufwand, die Immobilie aus einer Betreuung zu kaufen, habe ich mir gern gemacht. Es war einfach zu erkennen, dass die Wohnung sehr viel Potential hatte, um mein Einkommen zu erhöhen. Allerdings war die Wohnung weit weg von einem bezugsbereiten Zustand. Daher war es auch meine erste Wohnung, in der ich Renovierungsarbeiten vor der Vermietung vornehmen musste.
Folgende Dinge musste ich renovieren:
Wie ich bereits oben erwähnt habe, gab es allerdings auch einige Faktoren, die sehr stark für die Wohnung gesprochen haben. Die Wohnung verfügte über ein frisch saniertes Bad mit ebenerdiger Dusche und Tageslicht. Die Küche war neu, der Balkon groß und der Fußboden mit modernem Laminat ausgelegt. Des Weiteren liegt die Wohnung in einer sehr beliebten Lage in meiner Stadt und besitzt eine eigene Garage. Dadurch konnte ich mir sicher sein, dass die Nachfrage nach der Wohnung groß sein wird.
Mein Ärger mit dem Betreuungsgericht
Wenn man eine Immobilie aus einer Betreuung kauft, benötigt man an verschiedenen Stellen die Zustimmung des Betreuungsgerichts. Leider war mir absolut nicht bewusst, wie langsam die Behörde ist.
Nachdem ich die Nachricht erhalten hatte, dass mein Angebot angenommen wurde, wurde ein Notartermin vereinbart. Bei dem Termin überzeugte ich den Betreuungsverein davon, dass ich unverzüglich mit der Renovierung und der Vermietung beginnen kann. Die Vermietung stellte sich als sehr einfach heraus, da ein guter Freund auf Wohnungssuche war.
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Ärger mit dem Betreuungsverein
Wir trafen die Vereinbarung, dass ich den Kaufpreis zum 01.05.2019 zahle. Mit meiner Bank traf ich die Absprache, dass ich ab 01.06.2019 mit der Tilgung beginne. Mit diesen beiden Vereinbarungen begann mein Ärger.
Zwei Tage nach Unterschrift des Kaufvertrages meldet sich der Betreuungsverein bei mir, dass man vergessen habe, für die Wohnung ein Verkehrswertgutachten zu erstellen. Da ohne dieses Gutachten kein Betreuungsgericht einen Verkauf genehmigt, musste dieses noch erstellt werden.
Bis der Betreuungsverein einen Termin bei einem entsprechenden Sachverständigen bekam und dieser durchgeführt wurde, vergingen drei Wochen. Des Weiteren informierte man mich darüber, dass ich nicht erfahren würde, auf welchen Wert der Gutachter gekommen sei. Man gab mir lediglich die Information, dass auf Basis des Gutachtens das Gericht entweder zustimmen wird oder den Verkauf ablehnt. Sollte der Verkauf abgelehnt werden, müsste ich mehr Geld für die Wohnung zahlen oder vom Deal zurücktreten.
Dies war für mich eine äußerst unangenehme Situation, da der Notar schon fleißig Rechnungen an mich schrieb. Des Weiteren hatte ich bereits alle Darlehensverträge unterschrieben und die Bank erwartete, dass ich diese auch in Anspruch nehme.
Ärger mit der Bank
Ab dem 01.06.2019 musste ich für die nicht in Anspruch genommenen Darlehen Bereitstellungszinsen zahlen. Bei einem Zinssatz von 1,6 % brachten mich dieses Zahlungen nicht um, machten mich aber durchaus sauer.
Ärger mit der Hausverwaltung
Des Weiteren hat der Betreuungsverein vergessen, den Dauerauftrag für die Hausgeldzahlung zu verlängern, als abzusehen war, dass der 01.06.2019 nicht haltbar war. Da der Verein der Hausverwaltung aber bereits mitgeteilt hat, dass ich der neue Eigentümer zum 01.06.2019 sei, gingen die Mahnungen für das fehlende Hausgeld an mich.
Fazit
Abschließend kann ich sagen, dass ich jederzeit wieder eine Immobilie aus einer Betreuung kaufen würde. Der über Monate laufende Lernprozess war für mich zwar anstrengend und nervig, aber hat mir trotzdem eine sehr gute Wohnung eingebracht.
Ich kann jedem nur empfehlen, bei solchen Besonderheiten Kaufpreiszahlung und Darlehensbeginn möglichst weit nach hinten zu legen damit man in keine Schwierigkeiten gerät. Ebenfalls werde ich in Zukunft direkt nachfragen, ob dem Betreuungsgericht bereits eine Wertermittlung vorliegt. Dadurch kann man den zeitlichen Aufwand besser abschätzen.