Durch Corona verschoben sich auch bei mir viele Dinge. Beispielsweise erhielt ich für meine Wohnungen die Nebenkostenabrechnungen erst so spät, dass sich meine 2019er Steuer bis ins Jahr 2021 zog. Diesen Monat trat nun das ein, was ich schon seit längeren erwartet habe. Ich muss zum ersten Mal in meinem Leben eine Steuernachzahlung leisten.
Warum habe ich eine Steuernachzahlung erwartet?
Gerade wenn man Mieteinnahmen erhält, sind Steuernachzahlungen nichts ungewöhnliches. Ich erhalte diese Mieteinnahmen schließlich brutto und muss sie mit meinen Ausgaben verrechnen. In der Vergangenheit habe ich regelmäßig neue Wohnungen angekauft und dadurch Kosten generiert.
Fahrten zur Besichtigung, Grunderwerbsteuer, Notarkosten all dies und noch viel mehr lassen sich von der Steuer absetzen. Da ich zuletzt aber keine Wohnungen mehr gefunden hatte, rechnete ich bereits damit, dass für 2019 eine Nachzahlung anstehen könnte.
Ärgerlicher Fehler
Ich hatte im Mai 2019 einen größeren Schimmelschaden in einer meiner Wohnungen. Dieser kostete mich insgesamt 4.528,55 €. Mein Mieter, der den Schaden verursacht hatte, übernahm davon 500 € und stimmte danach freiwillig einer Mieterhöhung zu.
Den Fall habe ich hier genau vorgestellt:
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Das wirklich Ärgerliche daran ist allerdings nicht der Schaden, sondern, dass die Kosten höher als 15 % der Anschaffungskosten waren. Dadurch muss ich den Schaden über 50 Jahre abschreiben. Da ich für den Schaden zwei Rechnungen hatte, wäre es im Nachhinein klüger gewesen, die kleinere nicht einzureichen. Dann hätte ich die gesamte Summe für 2019 ansetzen können.
So wird meine Steuerlast für die nächsten 20 Jahre um 226,43 € pro Jahr gesenkt. Das ist auch nicht schlecht, aber nicht nachzahlen zu müssen wäre mir deutlich lieber gewesen.
419 € je Quartal an Vorauszahlung
In Deutschland erhält man sehr leicht die Pflicht Steuern vorauszuzahlen. Überschreitet die eigene Steuernachzahlung einmal den Wert von 400 €, legt das Finanzamt einen Schätzwert fest. Bei mir beträgt dieser Schätzwert 419 € je Quartal. Dieser Wert ist allerdings nicht für alle Ewigkeit festgelegt, sondern wird bei jeder Steuerklärung überprüft.
Daher kann diese Pflicht auch sehr schnell wieder zurückgenommen werden. Da ich im Jahr 2020 die PV-Anlage errichtet habe, erwarte ich für das Jahr eine ordentliche Rückerstattung.
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Aktuell plane ich meine Steuererklärung für 2020 im August fertigzustellen. Wenn es Euch interessiert, wie sich meine Steuerpflicht weiterentwickelt, dann bewertet bitte diesen Beitrag. Daran kann ich erkennen, ob Euch das Thema gefällt.