Steuerlastoptimierung mit Photovoltaik

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Letztes Jahr startete ich das Projekt „Photovoltaikanlage“. Da ich selber kein geeignetes Dach hatte, auf dem ich eine entsprechende Anlage montieren konnte, traf ich mit meinen Eltern eine Vereinbarung. Ich durfte auf ihrem Dach eine Anlage mit entsprechendem Speicher montieren, den verbrauchten Strom vergüten sie mit 25 Cent je KwH. Diese Vereinbarung hat für beide Seiten Vorteile. Das Haus meiner Eltern wird entsprechend aufgewertet und ihre Stromkosten reduzieren sich um gut 10 %. Ich erhalte eine weitere Geldanlage, welche mir 8 bis 11 % Rendite pro Jahr bringt (je nach Sonnenstunden) und die Möglichkeit, meine Steuerlast zu optimieren.

Um diese Optimierungsmöglichkeiten soll es in diesem Beitrag gehen. Dazu möchte ich an dieser Stelle sagen, dass es sich um keine Steuerberatung handelt. Ich gebe lediglich meine Erfahrungen in diesem Beitrag wieder.

Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen!

Umsatzsteuer richtig wiederholen

Viele, die sich für eine Photovoltaikanlage entscheiden, wissen, dass sie sich die Umsatzsteuer zurückholen können. Dafür muss man auf die künftigen Erträge Umsatzsteuer zahlen. Gerade wenn man durch einen Speicher dafür sorgt, dass der eigene Verbrauch steigt, wird weniger Strom eingespeist. Dadurch verkauft Ihr aber auch weniger Strom auf den Ihr Umsatzsteuer zahlen müsst.

Durch die Rückforderung der Mehrwertsteuer erhaltet Ihr 19 % der gezahlten Summe zurück. In der Regel braucht das Finanzamt wohl zwischen vier und sechs Wochen bis Ihr die Mehrwertsteuer als Gutschrift erhaltet. Niemand erwartet von Euch, dass Ihr diese Rückforderung sofort vornehmt. Mein Steuerberater wies mich darauf hin, dass dieser Umstand dabei helfen kann meine Steuerlast zu verlagern.

Meine Anlage wurde im September 2020 fertiggestellt. Mein Steuerberater riet mir, die Rückforderung der Mehrwertsteuer erst im Dezember 2020 einzureichen. Dadurch sei es unwahrscheinlich, dass die Zahlung noch im selben Jahr erfolgt. Meine Anlage kostete ca. 21.600 €. Da diese Mehrwertsteuer letztes Jahr auf 16 % gesenkt wurde, konnte ich 3.456 € zurückfordern. Da die Zahlung nicht mehr in 2020 erfolgte, konnte ich eben diese Summe als Verlust ausweisen.

Steuerlast richtig steuern

Das Jahr 2020 lief für mich sehr erfolgreich und mein passives Einkommen wurde kaum belastet. Gerade durch meine Vermietung erhalte ich ein hohes zusätzliches Einkommen, welches ich entsprechend versteuern müsste, falls Renovierungsaufwendungen ausbleiben. Damit mein liquides Vermögen nicht durch eine hohe Steuernachzahlung reduziert wird, nutze ich diese Optimierungsmöglichkeit.

Lies auch: 13.828,69 € an passivem Einkommen in 2020

Natürlich handelt es sich dabei lediglich um eine Verschiebung meiner Steuerlast. Denn die 3.456 € muss ich in 2021 als Einnahme versteuern. Neben der Steuerreduzierung für 2020, hat das Verschieben der Einnahme aber zwei weitere Vorteile. Ich hatte die Summe bereits Ende Februar 2021 auf meinem Konto und habe fast ein Jahr Zeit um sie gezielt zu nutzen. Beispielsweise könnte ich es wertsteigernd für meine Immobilien ausgeben. Der Vorteil hierbei wäre, dass diese Ausgaben meine Steuerlast für das aktuelle Jahr reduzieren würde.

Auf der anderen Seite ist das Kapital auch ein Schutz vor ungeplanten Ausgaben. Sollten diese in 2021 wieder höher ausfallen, habe ich bereits einen ordentlichen Puffer um diese zu begleichen.

Ich habe daher nicht nur meine Steuerlast für das Jahr 2020 reduziert, sondern bin auch vor unerwarteten Ausgaben in 2021 geschützt. Sollten diese ausbleiben, kann ich eine meiner Wohnungen entsprechend aufwerten.

Sonderabschreibung für Photovoltaikanlagen

Eine weitere Möglichkeit meine Steuern zu optimieren, ist die aktuelle Sonder-AfA für Photovoltaikanlagen. Durch diese Sonderabschreibung besteht die Möglichkeit in den ersten vier Jahren noch einmal 20 % der Anschaffungskosten abzuschreiben. Für meinen Fall bedeutet dies, dass ich auf Knopfdruck eine steuerliche Belastung über 4.320 € erzeugen kann.

Allerdings kann ich diese nur einmalig innerhalb der ersten vier Jahre nutzen. Ich kann dadurch also in einem weiteren Jahr eine mögliche Steuernachzahlung umgehen oder zumindest stark reduzieren.

Wie wirken sich die Steueroptimierungen auf meine Rendite aus?

Für die Renditeberechnung meiner Anlage habe ich folgende Annahmen zugrundegelegt. 3.500 kWh des produzierten Stroms verbrauchen meine Eltern und vergüten Ihn mit 25 Cent. Des Weiteren speise ich 4.500 kWh in das Netz ein und erhalte dafür 8 Cent je kWh. Zusammen ergibt dies ein Einkommen über 1.235 €. Auf eine investierte Summe von 21.600 € ergibt dies eine Rendite von 5,71 %.

Nach Abzug der Umsatzsteuer verändert sich die Rendite wie folgt: die investierte Summe sinkt auf 18.144 €, die Einnahmen bleiben allerdings konstant. Dadurch erhöht sich meine Rendite von 5,71 % auf 6,81 %.

Nimmt man nun noch die Sonderabschreibung mit auf, sinkt die investierte Summe auf 13.824 €. Die Rendite erhöht sich dadurch auf 8,92 %.

Nicht schlecht für eine so langweilige Anlageform. Bei dieser Form der Renditeberechnung handelt es sich zudem noch um eine pessimistische Kalkulation. Ich gehe bei dieser nur von 8.000 kWh pro Jahr aus, obwohl meine Anlage 9.800 kWh leisten könnte. Des Weiteren leben im Haus meiner Eltern auch meine Großeltern, wodurch mehr als 3.500 kWh Eigenverbrauch durchaus realistisch sein könnten. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei der Rendite um eine Bruttorendite handelt, welche ich noch versteuern muss.

Lies auch: Warum ich immer die Bruttorendite angebe

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